Allgemeine Geschäftsbedingungen von
park and fly Köln GmbH


§ 1 Allgemeines
Alle von der Fa. Park and Fly Köln GmbH angebotenen Leistungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Mit der Buchung, jedoch spätestens beim Einfahren auf das Betriebsgelände der Park and Fly Köln GmbH erklärt der Kunde sein Einverständnis zu den AGB und den vorliegenden Einstellbedingungen, welche er im Internet oder auf dem Aushang im Büro einsehen kann.

§ 2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die PKW-Verwahrung, die Beförderung des Kunden vom Betriebsgelände zum Flughafen Köln/Bonn, seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände sowie alle sonstigen Leistungen, die im Auftrag des Kunden für den Kunden erbracht werden. Sonstige abweichende Bestimmungen soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, oder einer in seinem Namen handelnden dritten Person, enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von Park and Fly Köln GmbH schriftlich anerkannt.

§ 3 Vertragsabschluss
Vertragspartner sind Park and Fly Köln GmbH und der Kunde, oder eine von Ihm beauftragte oder eine in seinem Namen handelnde dritte Person. Mit der Buchungsanfrage durch den Kunden und der darauf folgenden Bestätigung seitens Park and Fly Köln GmbH, spätestens jedoch beim Einfahren des Kunden mit seinem Pkw auf das Betriebsgelände von Park and Fly Köln GmbH, kommt zwischen Park and Fly Köln GmbH und dem Kunden ein Vertrag zu den hier genannten Bedingungen zustande.

Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er Park and Fly Köln GmbH gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.

Der Kunde ist verpflichtet, die Reservierungsbestätigung unverzüglich auf Mängelfreiheit zu überprüfen und gegebenenfalls unrichtige Angaben unverzüglich mitzuteilen.

§ 4 Vertragsgegenstand, Leistungen, Verhalten auf dem Gelände
Park and Fly Köln GmbH ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen im Rahmen dieser AGB bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Vertragsgegenstand beinhaltet die Vermietung eines Stellplatzes für Kraftfahrzeuge zu den hier genannten Bedingungen und eventuellen sonstigen, schriftlich vereinbarten Zusatzleistungen.

Park and Fly Köln GmbH übernimmt keine Obhut oder besonderen Fürsorgepflichten für die vom Mieter eingebrachten Gegenstände.

Mit der bestätigten Reservierung erwirbt der Kunde das Recht, seinen Pkw im gebuchten Zeitraum auf einem Stellplatzes auf dem Betriebsgelände der Park and Fly Köln GmbH abzustellen und zur, vom Kunden gebuchten Ankunftzeit, mit einem Shuttle-Service zum Flughafen Köln/Bonn gefahren und bei Wiederankunft abgeholt zu werden. Kann der Kunde aus verkehrstechnischen Gründen die gebuchte Ankunftzeit nicht einhalten, so hat er Park and Fly Köln umgehend telefonisch zu informieren. Bei einer verspäteten Ankunft behält sich Park and Fly Köln vor einen Aufpreis für eine Sonderfahrt laut aushängender Preisliste zu berechnen.

Nach erfolgter Einstellung des Fahrzeuges ist der Vermieter verpflichtet, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrsüblich zu sichern.

Für bestehende Forderungen aus dem Mietvertrag hat Park and Fly Köln GmbH ein gesetzliches Pfandrecht am eingestellten Fahrzeug einschließlich des entsprechenden Zubehörs.

Der Mieter haftet für ein eingestelltes Fahrzeug bei Öl- oder sonstigen Flüssigkeitsverlusten und allen dadurch verursachten Verunreinigungen.

Jeder Kunde und die von ihm beauftragten Personen haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind.

Im Falle der Beschädigung des Betriebsgeländes oder seiner Einrichtungen werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt.

Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Andernfalls ist Park and Fly Köln GmbH berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen.

Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens ist nicht gestattet, ausgenommen während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum Flughafen Köln/Bonn. Auch hierbei ist den Anweisungen von Park and Fly Köln GmbH, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.

Für die Anreise mit Übergroßen Fahrzeugen (Fahrzeughöhe > 1,90 m) bzw. überbreiten Fahrzeugen (Fahrzeugbreite > 2 m) ist eine vorherige Rücksprache erforderlich! Der Vertrag endet mit der Ausfahrt.

§ 5 Entgelt & Bezahlung
Für die Preisberechnung gelten die aktuellen Preislisten zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, die im Internet oder im Büro eingesehen werden können. Zeitangaben für Parkleistungen werden nach angefangenen Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Einfahrt in den Parkbereich berechnet.

Park and Fly Köln GmbH ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung eine andere Aufschlüsselung # oder Berechnung zu benutzen. Die Reservierungsbestätigung beinhaltet das endgültige Entgelt für die zugesagte Leistung, es sei denn, der Kunde überzieht die Buchungszeit oder wünscht zusätzliche kostenpflichtige Leistungen, die zum Zeitpunkt der Bestätigung nicht bekannt waren.

Das Entgelt für den gebuchten Stellplatz und sonstige Leistungen wird spätestens vor der Abfahrtz vom Parkplatz im Bar bezahlt. Bei elektronischer Zahlungsweise erteilt der Kunde im Falle einer nicht abbuchbaren Forderung seiner Bank die ausdrückliche Erlaubnis, Park and Fly Köln GmbH oder einer von ihr beauftragten Person die Anschrift des Kunden und eventuelle weitere Informationen, die dem Ausgleich der Forderung dienlich sind, mitzuteilen. Mit der elektronischen Zahlungsweise erkennt der Kunde die sich aus der Teilnahme am Abbuchungsverfahren geltenden Rechte und Pflichten mit seiner PIN, auch ohne seine Unterschrift, ausdrücklich an.

Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.

Park and Fly Köln GmbH kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges bis zur vollständigen Bezahlung des Rechungspreises verweigern.

§ 6 Rücktritt und Schadenersatz
Park and Fly Köln GmbH räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein.

Bei einem Rücktritt von mindestens 24 Stunden vor angegebener Ankunftszeit auf dem Betriebsgelände fallen keine Stornokosten an.

Bei einem Rücktritt von weniger als 24 Stunden hat Park and Fly Köln GmbH Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die wahlweise eine konkret berechnete Entschädigung oder eine Rücktrittspauschale i. H. v. 50% des vereinbarten Preises beinhalten kann.

Ein beiderseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Dieser liegt vor bei höherer Gewalt, erheblicher Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien, sowie bei berechtigter Besorgnis seitens Park and Fly Köln GmbH, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde die Betriebssicherheit oder das Ansehen des Unternehmens gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 7 Haftung / Haftungsausschluss
Der Kunde stellt Park and Fly Köln GmbH insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Bei leichter Fahrlässigkeit tritt eine Schadenshaftung nur dann ein, wenn diese auf Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen ist. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Ebenso stellt der Kunde Park and Fly Köln GmbH frei bei Schäden höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturkräfte.

Die Höchstersatzleistung je Fahrzeug beträgt EUR 20.000,00.

Ein Ersatzanspruch des Kunden auf Minderung oder Schadenersatz entfällt dann, wenn dieser den Schaden zwecks Schadensfeststellung nicht unverzüglich und noch vor Verlassen des Betriebsgeländes dem Aufsichtspersonal gemeldet hat.

Park and Fly Köln GmbH haftet nicht für Beschädigung und Zerstörung von Kraftfahrzeugen einschließlich deren Inhalte und Ladungen, die durch Handlungen Dritter, z. B. durch andere Mieter oder sonstigen Personen, verursacht worden sind. Dies gilt auch für Entwendungen und Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalt und -ladung (z. B. Autoradio, Autotelefon, persönliche Wertgegenstände, Computer, Fotoausrüstung, Sportausrüstung und ähnliches). Beschädigungen sind dem Personal unverzüglich mitzuteilen. Park and Fly Köln GmbH ist mit größter Sorgfalt bemüht, den Kunden rechtzeitig zu der gebuchten Ankunftzeit auf dem Parkplatz zum Flughafen Köln/Bonn zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft ist nicht Vertragsgegenstand. Schadenersatzansprüche, insbesondere solche aus nicht erreichten Abflügen und sonstigen verpassten Terminen, sind ausgeschlossen. Ersatzansprüche sind bei einer Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen auf Grund von verspäteter Anfahrt des Kunden ebenfalls ausgeschlossen.

Mit dem Befahren des Park and Fly Köln GmbH -Betriebsgeländes versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt. Auf Verlangen sind den Mitarbeitern von Park and Fly Köln GmbH und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In besonderen Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorbezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist Park and Fly Köln GmbH berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Betriebsgelände und die Betriebseinrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln. Im Falle der Beschädigung werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist es untersagt, auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (ausgenommen durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen. Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist Park and Fly Köln GmbH berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden beseitigen zu lassen. Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragten Dritten auf das Betriebsgelände von Park and Fly Köln GmbH eingebrachten Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion, Kühlwasserverlust). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren.

Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im voraus an Park and Fly Köln GmbH ab, soweit Park and Fly Köln GmbH aus einem solchen Schadensereignis ihrerseits in Anspruch genommen wird.

§ 8 Datenschutz
Die zur Verfügung gestellten Daten werden von Park and Fly Köln GmbH gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten von Park and Fly Köln GmbH im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.

§ 9 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

Mündliche Zusagen oder einseitige Änderungen oder Ergänzungen von einer der Vertragsparteien sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Köln.

Falls sich eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages dem geltenden Recht zu Folge als ungültig herausstellen sollten, wird die ungültige Bestimmung durch eine gültige, gesetzeskonforme Bestimmung derart ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist Siegburg.

Park and Fly Köln GmbH


Stand: April 2014

Mit dem Datum der Ausfertigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlieren alle zuvor verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Park and Fly Köln GmbH ihre Gültigkeit.